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Umsetzung in den Bundesländern

Seit 01.01.2018 ist der elektronische Rechtsverkehr Kraft Gesetz in alle Bundesländern eröffnet. Nachfolgende Übersicht bezieht sich auf den Stand vor der allgemeinen Eröffnung des ERV und ist daher nicht mehr aktuell.



Alle Infos sind auf dem Stand 01.06.2016. Für die obigen Angaben wird keine Gewähr übernommen. Vor Einreichung eines Schriftsatzes bei Gericht informieren Sie sich bitte persönlich bei dem Gericht über die Voraussetzungen zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr.

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